Im Strafrecht gilt die goldene Regel zu schweigen und sofort einen Anwalt anzurufen.
Wird Ihnen als Unternehmer eine Straftat im Zusammenhang mit Ihrer wirtschaftlichen Betätigung vorgeworfen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Anwalt so frühzeitig wie möglich kontaktieren, damit dieser
frühzeitig eingreifen und möglichst Schaden von Ihnen und Ihrer Firma abwenden kann.
Möglicherweise gelingt es, das Verfahren frühzeitig zu beenden, ohne dass die Öffentlichkeit oder Ihre Kunden davon etwas erfahren. Daher ist eine frühzeitige Abstimmung und die Ausarbeitung
einer ausgefeilten Verteidigungsstrategie mit einem im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Strafverteidiger zu empfehlen.
Ihr Strafverteidiger wird mit Ihnen eine auf Ihre Person und die Erfordernisse Ihres Unternehmens optimierte Strategie der Verteidigung ausarbeiten.