Gerade bei personalpolitisch sensiblen Themen wie Umstrukturierung, Betriebsübergang, Verlagerung oder Schließung, häufig verbunden mit Personalabbau ist ein ausgeprägtes Fachwissen nicht nur im
Arbeits- und Dienstvertragsrecht, sondern auch im Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht unentbehrlich. Wir begleiten bei der Konzeption, bei Verhandlungen über Interessenausgleich und
Sozialplan und sorgen für die effektive Durchführung der erforderlichen Maßnahmen.
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnisses beraten wir unsere Mandanten nicht nur zu allen rechtlichen Themen rund um eine Kündigung, sondern bieten wirtschaftlich effiziente Alternativen an,
sei es in Form einer Aufhebungsvereinbarung oder eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
Fehler bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können nicht nur gravierende finanzielle Folgen haben, sondern auch die Karriere des Mitarbeiters oder die Reputation des
Unternehmens nachhaltig schädigen.
Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, führen wir diese mit äußerst erfahrenen Prozessvertretern in allen Instanzen. Die Vielzahl an erfolgreich geführten Prozessen zu
unterschiedlichsten arbeitsrechtlichen Fragen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie vor Land- und Oberlandesgerichten begründen unsere besondere Erfahrung und Reputation bei
Gericht. Deshalb können wir Chancen und Risiken eines Prozesses einschätzen und müssen kein Gerichtsverfahren für unsere Mandanten scheuen, wenn es notwendig und sinnvoll ist.