Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können eine finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub verlangen. Dies gelte auch dann, wenn nationales Recht es ausschließe, dass solche Vergütungen Teil der Erbmasse werden können, so der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, in seinen Schlussanträgen vom 29.05.2018. Dabei könnten sich die Erben sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch einem privaten Arbeitgeber unmittelbar auf das Unionsrecht berufen
EuGH - Az. C-569/16 und C-570/16